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Insbesondere im Abfallbereich regulieren und reglementieren eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften den täglichen Ablauf der Unternehmen.
Bereits im Mai 1996 betrug die Anzahl der umweltrelevanten gesetzlichen Vorschriften ( aus einer parlamentarischen Anfrage ):
- Umweltgesetze = 800
- Umweltverordnungen = 2.770
- Umweltverwaltungsvorschriften = 4.690
Bis heute sind noch ein paar Vorschriften dazugekommen !!!
Mittelständische Unternehmen fühlen sich bei der Erfüllung der Vorgaben schon längst überfordert. Das müssen deutsche Unternehmen i.d.R. veröffentlichen:
- Emissionserklärung gem. BImSchG ( Bundesemissionsschutzgesetz )
- Mitteilungspflicht zur Betriebsorganisation gem. BImSchG
- Abfallwirtschaftskonzept und Abfallwirtschaftsbilanz gem.
- Kreislaufwirtschaftsgesetz ( KWG )
- Mitteilung zur Organisation gem. KWG
- Erklärungspflicht zum Abwasserabgabengesetz
- Informationen über Sicherheitsmaßnahmen gem. Störfallverordnung
- Sicherheitsanalyse gem. §§7,9 der Störfallverordnung
- Abfallbilanz gem. Landesabfallgesetz
- Umweltrechnungslegung gem. §14 Abs.1 des Entwurfs des Allgemeinen
- Teils des Umweltgesetzbuches.
usw.
Allein im Bereich des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gilt zu beachten:
- die Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte
- die Verordnung über Abfallbilanzen
- die Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise
- die Verordnung zur Bestimmung von überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung
- die Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen
- die Verordnung zur Transportgenehmigung
- die Verordnung zur Einführung des europäischen Abfallkatalogs ( EAK )
- die Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe ( EfbV )
- die Richtlinie für die Tätigkeit und Anerkennung von Entsorgergemeinschaften
usw. usw.
So ganz nebenbei ist dann ja auch noch das eigene Unternehmen zu führen und weiter zu entwickeln.
Ohne Unterstützung ist dem Unternehmer heute die Erledigung seiner Aufgaben nicht mehr möglich. Lässt die Betriebsgröße keine eigenen Stabsabteilungen für die Abarbeitung der direkten und indirekten Aufgaben zu, ist häufig die fachlich qualifizierte Zuarbeit von außenstehenden Dienstleistern / Ingenieur-Büros zwingend erforderlich.
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